Vertragsrecht und Finanzierung SGB XI, bautechnische Prüfung SGB IX/ SGB XI
Das Thema Pflege hat ganz unterschiedliche Dimensionen und berührt uns als mitten im demografischen Wandel befindliche Gesellschaft alle. Der LWL ist aus eigener oder abgeleiteter Zuständigkeit an der Festlegung von über 95 Prozent der Kosten, die für einen Heimplatz in der stationären oder teilstationären Altenhilfe in Westfalen-Lippe anfallen, beteiligt.
Im Sinne einer optimalen Aufgabenwahrnehmung und Vernetzung hat der LWL deshalb seine fachliche Expertise im Bereich „Pflegefinanzierung“ im Referat Vertragsrecht und Finanzierung SGB XI, bautechnische Prüfung SGB IX/ SGB XI organisatorisch gebündelt.
In diesem Zusammenhang werden ganz unterschiedliche, zum Teil gesetzlich definierte, Aufgaben wahrgenommen:
- Vereinbarung einer Leistung, Qualität und Vergütung mit Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI
- Refinanzierung der Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen auf der Grundlage der APG DVO NRW
- Bautechnische Prüfung und Beratung bei Neu- und Umbauten im Bereich der Alten-, Eingliederungs- und Jungendhilfe sowie der Kultur
- Beratung und Unterstützung der Kreise und kreisfreien Städte beim Abschluss von Entgeltvereinbarungen mit Einrichtungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII
- Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Aufbaus von Notstromversorgung in Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe
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