Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Vertragsrecht und Finanzierung SGB XI, bautechnische Prüfung SGB IX/ SGB XI

Das Thema Pflege hat ganz unterschiedliche Dimensionen und berührt uns als mitten im demografischen Wandel befindliche Gesellschaft alle. Der LWL ist aus eigener oder abgeleiteter Zuständigkeit an der Festlegung von über 95 Prozent der Kosten, die für einen Heimplatz in der stationären oder teilstationären Altenhilfe in Westfalen-Lippe anfallen, beteiligt.

Im Sinne einer optimalen Aufgabenwahrnehmung und Vernetzung hat der LWL deshalb seine fachliche Expertise im Bereich „Pflegefinanzierung“ im Referat Vertragsrecht und Finanzierung SGB XI, bautechnische Prüfung SGB IX/ SGB XI organisatorisch gebündelt.

In diesem Zusammenhang werden ganz unterschiedliche, zum Teil gesetzlich definierte, Aufgaben wahrgenommen:

Ansprechpersonen in der LWL-Kämmerei

Kontaktieren Sie uns!

Hier finden Sie die Ansprechpersonen für das Referat Vertragsrecht und Finanzierung SGB XI, bautechnische Prüfungen SGB IX/ SGB XI

Bild