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Altenpflegeausbildungsumlage

Seit 2012 führt der LWL auf Basis einer Verordnung der Landesregierung NRW ein Ausgleichsverfahren zur Finanzierung der Altenpflegefachkraftausbildung durch. Dabei werden von allen zugelassenen Einrichtungen im ambulanten, stationären und teilstationären Bereich Beiträge erhoben. Mit den eingenommenen Geldern werden den ausbildenden Einrichtungen die Ausbildungsvergütungen für ihre Auszubildenden erstattet.

Das Verfahren richtet sich nach der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung. Das EDV-Verfahren Pfad.web soll das gesamte Verfahren unbürokratisch unterstützen.

Service-Hotline für Fragen rund um die Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung:
0251 591-3001 (E-Mail: finabt-apu@lwl.org)

Service-Hotline für Fragen rund um die Anwendung Pfad.web:
0231 2224-3888 (E-Mail: pfad@d-nrw.de)

Durch das Pflegeberufsgesetz ist die Ausbildung im Pflegebereich neu geregelt worden. Bei Ausbildungen mit Ausbildungsbeginn ab 01.01.2020 wenden Sie sich bitte an den Ausgleichsfonds für die Pflegeberufsausbildung bei der Bezirksregierung Münster (Tel. 0251 411-0)